Corona Selbstauskunft
Vielen dank für die Auskunft.
Sollten Sie eine Frage mit "Ja" beantwortet haben, nehmen Sie bitte nicht am Training teil.
Ihre Daten werden spätestes nach 6 Wochen gelöscht. Sofern Aufbewahrungsfristen in einer Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind, beachten wir dies evorrangig.
Rechtsgrundlage für die Dokumentation ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung(DSGVO). Ihnen steht das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehördezu.
Bitte haltet euch an die Hygiene- und Abstandsregeln.
Corona-Regeln für den Trainingsbetrieb Indoor/Outdoor
Serviceliste
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Corona-Schutz-Verordnung ab den 24.11.2021 (2G)Listenelement 1
- Geimpfte Personen
2. Impfung > 2 Wochen
1. Impfung (Johnnsen & Johnnsen) > 2 Wochen
- Genesen
- Personen unter 16 Jahren keine Nachweispflicht, dadurch Testungen in der Schule
- Personen mit ärztlichen Attest ( 3 G erforderlich)
Nachweis der Genesung nicht älter als 6 Monate
Die Nachweise müssen vor jedem Training vorgelegt werden. Ist ein Nachweise nicht zu erbringen, kann nicht am Training teilgenommen werden.
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Corona-Information des Landes NRW
https://www.land.nrw/corona
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Inzidenzstufen - aktuelle Einteilung in NRW
https://www.mags.nrw/
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Inzidenzstufen - aktuelle Einteilung im Kreis Borken
https://kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/mitteilungen-des-kreises-borken/
Hier unsere Datein zum Download.
Als PDF